Eckpunkte zur Begrenzung illegaler Migration
CDU-Landtagsfraktion beschließt Eckpunkte zur Begrenzung illegaler Migration
Die CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg beschließt in ihrer Fraktionssitzung zentrale Punkte, die in eine Bundesratsinitiative des Landes münden sollen.
Dazu sagt der Abgeordnete für den Wahlkreis Hechingen-Münsingen, Manuel Hailfinger MdL: „Wir brauchen eine 180-Grad-Wende in der deutschen Migrationspolitik. Es muss jetzt Schluss sein mit Ankündigungen, wir müssen rein in das politische Handwerk. Wir sehen doch ganz deutlich: Der aktuelle Umgang der Ampelregierung mit der Zuwanderung, der offenkundige Probleme einfach ignoriert, schürt Ängste und sorgt für eine fatale Entwicklung in unserem Land. Akzeptanz und Solidarität, die wir so dringend brauchen, um den wirklich Schutzbedürftigen zu helfen, schwinden so immer mehr.“
Die CDU-Landtagsfraktion fordere in ihrem Eckpunktepapier daher eine klare Begrenzung der Zuwanderung. Mit einem verbesserten Schutz der Grenzen, mit einfacheren Rückführungen und mit dem Abbau von Fehlanreizen wie reinen Geldleistungen möchte sich die Landtags-CDU gegen die illegale Migration stellen. Ziel des beschlossenen Papiers sei, gemeinsam mit dem Koalitionspartner eine Bundesratsinitiative abzustimmen.
Für Manuel Hailfinger ist klar: „Wir nehmen die Hilferufe der Kommunen und die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst. Wir haben konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt. Diese sind ein Angebot auch an die Bundesregierung, die gesellschaftlichen Notwendigkeiten anzuerkennen und über Parteigrenzen hinweg die richtigen Schlüsse zu ziehen.“
1. Konsequente Abschiebungen von Straftätern
Wir bekennen uns zur Genfer Flüchtlingskonvention. Geflüchteten Menschen, die in Deutschland straffällig werden, insbesondere bei Straftaten, die dem Katalog des § 54 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG entsprechen oder wegen Landfriedensbruch, muss konsequent der Schutzstatus entzogen werden. Bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können, ist eine Abschiebung zwingend. Die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen sind für diese Fälle zu schaffen.
Dazu fordern wir die Ampel-Bundesregierung auf, auch den Landfriedensbruch gem. § 125 StGB sowie den schweren Landfriedensbruch gem. § 125a StGB in die Liste von § 54 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG aufzunehmen. Die Verurteilungsschwelle ist dabei auf sechs Monate zu senken. Weitere Instanzen, die Abschiebungen hinauszögern oder verhindern, lehnt die CDU Landtagsfraktion ab.
2. Ausweitung sicherer Herkunftsländer
Damit Abschiebungen zielgerichtet durchgeführt werden können, muss die Ampel-
Bundesregierung endlich feststellen, dass es sich bei den Maghreb-Staaten um sichere Herkunftsländer handelt. Daneben muss die kürzlich von der Bundesregierung endlich beschlossene Einstufung von Georgien und Moldawien unverzüglich nun auch vom Bundestag beschlossen werden.
Um Fluchtanreize zu beseitigen, fordert die CDU-Landtagsfraktion eine Rechtsgrundlage auf Bundesebene zu initiieren, die eine vergleichbare Verfahrensbeschleunigung generell bei Herkunftsländern mit niedrigen Anerkennungsquoten schafft. Um zu gewährleisten, dass die Rückführungen in der Folge tatsächlich durchgeführt werden und nicht an mangelnder Kooperation der Herkunftsstaaten scheitern, muss der Abschluss von weiteren Rücknahmeübereinkommen mit Priorität vorangetrieben werden.
3. Unterstützung erfordert Kooperation
Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion müssen alle diplomatischen, entwicklungspolitischen und wirtschaftlichen Mittel eingesetzt werden, um spürbare Erfolge bei der Identitätsklärung und der Rückführung festgestellter Staatsbürger in die Herkunftsländer zu erzielen. Zahlungen an Staaten können nur weiter gewährt werden, wenn auch eine Zusammenarbeit bis hin zu Rücknahmeabkommen erfolgt. Zudem muss die Ampel-Bundesregierung auch stärker über die EU bei der Vergabe von Visa Druck gegenüber den Herkunftsländern aufbauen.
4. Grenzkontrollen
Der freie Binnenmarkt ist ein hohes Gut und wesentlicher Bestandteil unserer Europäischen Union. Doch in der aktuellen Lage muss die Bundesinnenministerin endlich aktiv werden, den Grenzschutzausbauen und Grenzkontrollen lageorientiert, situationsbedingt und zeitweise wiedereinführen. Wir müssen stets wissen, wer ins Land kommt und sich hier aufhält. In Baden-Württemberg betrifft dies natürlich allen voran die EU-Außengrenze zur Schweiz, aber auch gegen innereuropäische Grenzkontrollen, wie zu Frankreich oder Österreich, dürfen wir uns nicht von vorneherein verschließen.
5. Wiedereinreisesperren
Einmal abgeschobene Straftäter dürfen nicht wieder einreisen. Hierzu muss die Ampel- Bundesregierung die enge Abstimmung und den Austausch mit den europäischen Nachbarländern befördern und ein einheitliches Datensystem zum Datenaustausch etablieren. Es muss für alle Behörden bereits bei der Einreise klar sein, wer ins Land will.
6. Asylfolgeanträge ohne aufschiebende Wirkung
Im derzeitigen System kann eine Abschiebung durch die Stellung eines Asylfolgeantrags ohne Weiteres verhindert werden. Denn ein solcher Antrag hat bislang eine aufschiebende Wirkung und verzögert so die Abschiebung. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Bundesinnenministerin Faeser muss endlich dafür Sorge tragen, dass zur Verhinderung von Abschiebungen gestellten Asylfolgeantragen effektiv begegnet wird, indem diese Lücke im Asylgesetz geschlossen wird.
Entsprechend muss die Regelung des § 71 Asylgesetz um die in Artikel 41 der EU Asylverfahrensrichtlinie aufgeführten Ausnahmen erweitert werden.
7. Abkehr von reinen Geldleistungen
Schutzsuchende sollen in Deutschland sicher und gut ankommen und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Um Fehlanreize für eine Migration nach Deutschland ohne Asylgrund abzubauen, ist es sinnvoll, allen ausreisepflichtigen Personen und Folgeantragstellern vorrangig Sachleistungen in Höhe des absoluten Mindestbedarfs zu gewähren. Dafür müssen auf Bundesebene die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Auch die Gewährung von Analogleistungen für Ausreisepflichtige muss auf den Prüfstand. Dies kann zumindest teilweise auch durch die Ausgabe von Chipkarten gelingen, die den Kauf von Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs ermöglichen. Dies bedeutet damit eine Abkehr von reinen Geldleistungen hin zu teilweisen Sachleistungen. Denn eins muss klar sein: Es geht zunächst darum, dass Geflüchtete im Land ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dazu braucht es nicht zwangsläufig reine Geldleistungen.
8. Rückabwicklung des Rechtskreiswechsels
Wir müssen weitere Pull-Faktoren nach Deutschland unbedingt vermeiden. Aus diesem Grund muss der sogenannte Rechtskreiswechsel für neu aus der Ukraine ankommende Menschen ab einem Stichtag wieder aufgehoben werden. Der Rechtskreiswechsel gewährt Geflüchteten dieselben Geldleistungen wie Bürgergeldempfängern und damit europaweit die höchsten
finanziellen Mittel. Keinesfalls darf dieser auf andere Personengruppen ausgeweitet werden. Vielmehr muss zwingend auf eine gesamteuropäische Lösung hingearbeitet werden, um eine Gleichwertigkeit zwischen den Mitgliedstaaten herzustellen.
9. Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) zeitnah umsetzen
Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt es ausdrücklich, dass künftig über die Schutzgesuche von Menschen, die aus Ländern mit einer niedrigen Anerkennungsquote (unter 20%) kommen, an den EU-Außengrenzen entschieden werden muss. Um dies nun zügig zu erreichen, fordern wir die Ampel- Bundesregierung auf, die auf europäischer Ebene vereinbarte Reform des europäischen Asylsystems zu unterstützen und nicht wie von Teilen der Bundesregierung angekündigt, nochmals nachzuverhandeln. Die Vereinbarung muss jetzt schnell kommen und in die Praxis umgesetzt werden. Den Vorschlag der SPD Hessen zur Ausweitung des Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger und Asylantragsteller lehnen wir entschieden ab.
10. Schlepperwesen bekämpfen
Schiffbrüchige Menschen vor dem Ertrinken zu retten ist ein Gebot der Menschlichkeit und im internationalen Recht verpflichtend geregelt. Organisationen, welche die Seenotrettung missbräuchlich ausüben, muss jedoch die Unterstützung aus öffentlichen Mitteln entzogen werden. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn nicht der nächstgelegene Hafen angesteuert wird, sondern zielgerichtet die Mittelmeerküsten der Europäischen Union.
11. Adhäsion im Ausländerrecht
Die CDU-Landtagsfraktion regt an, ein Adhäsionsverfahren im Strafrecht zum Verwaltungs-/Ausländerrecht ähnlich wie im Zivilrecht zu prüfen, um Verfahren zu beschleunigen und Kosten zu reduzieren.
12. Erweiterte Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung und Altersklärung
Konsequente und praxistaugliche Voraussetzungen für die Identitäts- und Altersfeststellung unter anderem durch die standardmäßige Auswertung von Datenträgern müssen geschaffen werden. Wer bei der Durchsicht seiner Mobilfunkdaten nicht mitwirkt, muss mit der Kürzung von Leistungen rechnen.